Die General- und Vorsorgevollmacht, ein "Must-have"

13. Dezember 2023

In meinen Beratungen, oftmals im erbrechtlichen Bereich, stelle ich meinen Mandanten gerne die Frage, ob sie bereits eine General- und Vorsorgevollmacht (kurz: GVO) haben. Die Antworten ähneln einander oft:

Einige sind gut ausgestattet und haben bereits eine notarielle und aktuelle GVO; manche Mandanten haben eine GVO, die jedoch nicht notariell beurkundet oder deren Inhalt veraltet ist; andere wissen um die Wichtigkeit der GVO, schieben es aber gerne auf die lange Bank. Bisher kam eben immer etwas dazwischen. Wieder andere haben sich mit diesem Thema bisher noch nicht auseinandergesetzt.

In Sachen General- und Vorsorgevollmacht habe ich schon viele Erlebnisse gehört:

  • Banken weisen eine nicht notariell beurkundete General- und Vorsorgevollmacht zurück und verlangen einen Erbschein;
  • in der General- und Vorsorgevollmacht war noch die seit über 15 Jahren getrennte aber noch nicht geschiedene Ehefrau eingetragen, obwohl bereits eine neue 10 jährige Partnerschaft bestand;
  • die General- und Vorsorgevollmacht wird von den Bevollmächtigten missbraucht und dabei ca. 250.000,- EUR veruntreut;
  • mittels der General- und Vorsorgevollmacht konnte Eigentum verkauft werden, um so den weiteren Aufenthalt im Pflegeheim zu finanzieren;
  • die Sicherheit des Vollmachtgebers, der endlich eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht hat, damit im schlimmsten Fall nötige Schritte eingeleitet werden können und damit verbunden den nahen Angehörigen die Last ein wenig abgenommen wird.

Die vielfältigen Geschichten haben jeweils immer Gemeinsamkeiten: Die Frage der Angehörigen, warum keine notarielle GVO errichtet wurde; die Frage, nach den richtigen Bevollmächtigten, und schlussendlich die Erleichterung sowohl beim Vollmachtgeber, wenn die GVO notariell beurkundet wurde und das Thema damit erledigt ist, und den Bevollmächtigten, dass eine notarielle GVO vorliegt und ihr Handeln um ein Vielfaches vereinfacht wurde.

Die General- und Vorsorgevollmacht benötigt man in schweren Zeiten. Sie kommt oft vor dem Tod eines Verwandten zum Tragen und hilft den Bevollmächtigten ungemein, wenn sie beispielsweise Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber tätigen müssen oder wenn es gar um lebenserhaltende Maßnahmen in der Klinik geht.

Auch nach dem Tod des Vollmachtgeber ist eine notarielle GVO von großem Wert. Den Angehörigen, welche oftmals die Bevollmächtigten sind, hilft es ungemein, sich in dieser schweren Zeit nach dem Verlust eines Menschen auf die wichtigen Dinge des Erbfalls zu konzentrieren und sind dankbar, sich nicht mit der Bürokratie bei Banken oder Versicherungen auseinanderzusetzen zu müssen. Eine notarielle GVO kann sogar über die Hürde des Erbscheins hinweghelfen.

Trotz der vielen Vorteile, scheuen sich einige vor diesem Thema. Es ist zu sehr verbunden mit dem Kapitel unseres Todes oder möglicher schlimmer Krankheiten und Schicksalsschläge. Mit seiner Sterblichkeit setzt man sich nicht gerne auseinander.

Darüber hinaus fällt es einigen schwer, eine General- und Vorsorgevollmacht erstellen zu lassen, da sie Angst haben, die Kontrolle zu verlieren und abzugeben oder sogar von den Bevollmächtigten ausgenutzt und hintergangen zu werden.

Eine weitere Problematik ist, dass man nicht weiß, wen man als Bevollmächtigten einsetzen soll: Wird nur ein Kind oder mehrere Kinder bevollmächtigt? Bleibt mein Ehepartner außen vor? Wen setze ich ein, wenn ich keine Kinder oder nahestehenden Angehörige, wie Nichten und Neffen habe? Können dritte Personen eingesetzt werden?

Was muss ich bei einer General- und Vorsorgevollmacht beachten und was regelt eine General- und Vorsorgevollmacht?

Die notarielle General- und Vorsorgevollmacht gehört zu einem der wichtigsten Dokumente, die man als Erwachsener haben muss. Sie regelt alle Angelegenheiten, für die man eine Vollmacht erteilen kann. Man setzt eine oder mehrere Vertrauenspersonen als Bevollmächtigte ein, die im Bedarfsfall für Sie Ihre rechtlichen und gesundheitlichen Angelegenheiten im Rahmen der Vollmacht übernehmen.

Und was man allzu oft vergisst: Die General- und Vorsorgevollmacht verleiht Ihnen ein sehr hohes Maß an Selbstbestimmung, denn oft beinhaltet sie eine Patientenverfügung, in welcher Sie Ihre Vorstellungen hinsichtlich des Vorgehens bei schwerer Krankheit festhalten können.

All Ihre Fragen und auch Ängste können wir besprechen und gemeinsam lösen. Wir gehen diese Thematik gemeinsam an. Kommen Sie gerne auf uns zu!

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L|A|RA Rechtsanwälte

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