Brauche ich ein Testament und kann ich dieses selbst verfassen?

1. November 2023

Wer möchte, dass sein Vermögen nach dem Tod entsprechend seines Willens verteilt wird, kann die Frage, „Brauche ich ein Testament“ mit „Ja“ beantworten. Liegt kein Testament vor, regelt die gesetzliche Erbfolge den Erbfall. Durch die gesetzliche Erbfolge werden entweder die Ehepartner und Kinder oder auch die Eltern berücksichtigt.

Wer möchte, dass der Partner oder die Partnerin, ein Freund oder eine Freundin, die Geschwister oder das Patenkind entweder mit einem kleinen oder großen Geldbetrag, mit Schmuck oder mit dem gesamten Nachlass begünstigt wird, sollte Regelungen treffen.

Dabei ist das Alter nicht ausschlaggebend. Mit 25 oder 30 Jahren denkt man selbstverständlich selten über den eigenen Tod und die damit einhergehenden Folgen nach. Man möchte sich seiner Sterblichkeit nicht unbedingt bewusst werden. Jedoch zeigt sich in vielen Fällen, dass es besser ist, sich frühzeitig mit diesen Themen zu beschäftigen.

Ein Testament ist einfach aufgesetzt und beruhigt ungemein, weil die Angelegenheit damit erledigt ist.

Zentraler Zweck eines Testaments ist die Bestimmung einer oder mehrere Personen als Erben. Soll nur eine Person erben, so könnte der Passus lauten: “XY soll alleinige Erbin sein.“ Aufgrund dieses Satzes gehen alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen auf die eingesetzte Person über. Natürlich können auch mehrere Personen oder eine gemeinnützige Organisation bedacht werden.

Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.

Das Testament muss nur der richtigen Form entsprechen.

Das handschriftliche, private Testament bedarf weder eines Notars, noch entstehen hierbei Kosten.
Es ist gültig, wenn das Dokument vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben ist. Daten, wie Name, Geburtsort und Geburtstag und Adresse des Verfassers sowie das Datum der Erstellung sind für ein handschriftliches Testament unverzichtbar.

Darüber hinaus ist die Überschrift „Mein letzter Wille“ oder „Testament“ nicht verpflichtend, jedoch durchaus förderlich. Hierdurch wird klar, dass der Verfasser ein Testament erstellen will.
Möchten Sie und Ihr Ehepartner ein Ehegattentestament errichten, genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament in der oben beschriebenen Form verfasst und der andere Ehegatte diese Erklärung ebenfalls eigenhändig unterschreibt.

Schlussendlich ist sehr wichtig, dass das geschriebene Testament nach dem Tod des Verfassers gefunden und beim Nachlassgericht eingereicht wird. Deshalb sollte man entweder seinen Angehörigen den Aufbewahrungsort des Testaments nennen, damit diese das Testament beim Nachlassgericht einreichen oder man nutzt die Möglichkeit des örtlichen Amtsgerichts, das das Testament in besondere amtliche Verwahrung nimmt.

Sie haben weitere Fragen hinsichtlich der Errichtung eines Testaments oder der Hinterlegung beim Amtsgericht? Sie können sich gerne jederzeit bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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L|A|RA Rechtsanwälte

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